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Ab heute gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung.

Daher sollten Sie ab sofort folgende Regeln beachten:

Visitenkarten nur noch unter dem Tisch oder im Dunkeln entgegennehmen. Wer sich dennoch bei der Entgegennahme einer Visitenkarte erwischen lässt: sofort in kleine Stücke reißen und runterschlucken.Die Speicherung personenbezogener Daten im Magen fällt nach einhelliger Juristenmeinung nicht unter die DSGVO.

Bei der Entgegennahme eines Anrufs sofort auflegen, wenn der Gesprächspartner seinen Namen nennt. „Ich bins“ oder „Du weißt schon wer“ ist vermutlich erlaubt, ebenso Umschreibungen wie „Bärchen“ oder „Hasi“. Schriftliche Notizen über Namen, Nummern oder Termine konsequent vermeiden – einfach merken! Nach einhelliger Juristenmeinung fällt die Speicherung personenbezogener Daten im Kopf nicht unter die DSGVO.

Beim Fotografieren konsequent alle Motive meiden, auf denen Menschen zu sehen sind. Tierfotos sind auch schön und nach einhelliger juristischer Auffassung haben Tiere (noch) kein Recht auf Privatsphäre. Vorsicht Falle: Tiere vermeiden, die mit einem Menschen in Verbindung gebracht werden könnten, z.B. Nachbars Lumpi.

Eingehende Emails ungelesen löschen oder automatisch weiterleiten an eine Emailadresse, die garantiert nie gelesen wird. Nach einheilliger juristischer Auffassung fallen ungeöffnete Email nicht unter die DSGVO.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: So dürfen beispielsweise Postkarten weiterhin versandt werden, sofern der Empfänger vorher einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterschrieben hat.

Die Alternative: Weitermachen wie bisher und akzeptieren, dass man ab heute ein Leben als Krimineller führt.

Unvorstellbar, wenn eines Tages auffliegt, dass wir früher öffentlich ausliegende Bücher hatten, in denen Telefonnummer UND Adresse drinstanden…?

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